Der Fluggast ist berechtigt:
- alle mit dem Luftfrachtvertrag vorgeschriebene Leistungen zu bekommen;
- sich an die Besatzungsmitglieder zu wenden und ihren Schutz im Falle einer Bedrohung für sein Leben, seine Gesundheit oder seine Würde zu fordern
Der Fluggast verpflichtet sich:
- alle Vorschriften der Besatzungsmitglieder auszuführen
- den allgemeinen Verhaltensregeln in öffentlichen Einrichtungen zu folgen
Dem Fluggast ist verboten:
- Umstände erzeugen, unter denen eine Gefahr für Leben oder Gesundheit anderer Passagiere besteht;
- der Entstehung von Unrechtshandlungen gegenüber anderen Passagieren beizutragen;
- während des Fluges zu rauchen (auch die elektonischen Zigaretten);
- Foto- bzw. Videoaufnahme durchzuführen;
- Sicherheits- und Rettungsgeräte ohne entsprechende Anweisungen zu benutzen;
- gegen hygienische und Brandsicherheitsregeln zu verstoßen;
- gegen Vorschriften zur Beförderung von Gefahgüter zu verstoßen;
- gegen Flugsicherheitsregeln zu verstoßen;
- Funkgeräte während des gesamten Fluges zu verwenden;
- Andere elektronische geräte während des Starts und der Landung zu verwenden.