Um Komplikationen während der Registrierung und während des Fluges zu verhindern, beachten Sie bitte folgende Anmerkungen:
Sie können ihren Blindenhund kostenlos mitführen. Aufgrund der beschränkten erlaubten Anzahl der mitgefühten Tiere bitten wir Sie, uns über die Mitnahme eines Blindenhundes zu informieren.
Krücken können kostenlos in die Kabine mitgenommen werden.
Bei Beförderung eines Kranken ist es wichtig, schon vor dem Flug eine ärtztliche Flugerlaubnis den Fluggesellschaftsvertretern vorzulegen. Beim Vorhandensein der speziellen Beförderungsvorschriften sollen diese in die ärtztlichen Erlaubnis aufgenommen werden.
Beförderung der Behinderten mit Rollstuhl ist nur mit einer Begleitperson möglich. In Ausnahmefällen können Passagiere mit Rollstuhl, deren Gesundheitslage kene besondere Aufmerksamkeit anfordert, ohne Begleitperson befördert werden (eine schriftliche Hauftungsausschlusserklärng ist fällig).
Formulare