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Vertretung in Österreich und Schweiz durch Engels Reisen GmbH

Startseite An die Passagiere

Um Komplikationen während der Registrierung und während des Fluges zu verhindern, beachten Sie bitte folgende Anmerkungen:

  • Erkündigen Sie sich bei Ihrem Artzt, ob die Reise mit einem Flugzeug für Sie nicht zu gefährlich wäre;
  • Buchen Sie Hin- und Rückflug-Tickets;
  • Informieren Sie uns beim Buchen, ob Sie einen Rollstuhl brauchen
  • Beim Reisen mit einem eigenen Rollstuhl informieren Sie uns über dessen Gewicht und Maßen.
  • Aus Sicherheitsgründen werden Elektrorollstühle als Gepäck mit abgeschlossenen Batterien transportiert.
  • Füllern Sie die Haftungsausschlusserklärung aus

Sie können ihren Blindenhund kostenlos mitführen. Aufgrund der beschränkten erlaubten Anzahl der mitgefühten Tiere bitten wir Sie, uns über die Mitnahme eines Blindenhundes zu informieren.

Krücken können kostenlos in die Kabine mitgenommen werden.

Bei Beförderung eines Kranken ist es wichtig, schon vor dem Flug eine ärtztliche Flugerlaubnis den Fluggesellschaftsvertretern vorzulegen. Beim Vorhandensein der speziellen Beförderungsvorschriften sollen diese in die ärtztlichen Erlaubnis aufgenommen werden.

Beförderung der Behinderten mit Rollstuhl ist nur mit einer Begleitperson möglich. In Ausnahmefällen können Passagiere mit Rollstuhl, deren Gesundheitslage kene besondere Aufmerksamkeit anfordert, ohne Begleitperson befördert werden (eine schriftliche Hauftungsausschlusserklärng ist fällig).

Formulare

Hauftungsausschlusserklärung für behinderte Passagiere

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