
Die Fluggesellschaft UTair Aviation beendet ihre Tätigkeit als Zollagent aus dem Grund der vollständigen Übergabe dieser Tätigkeit der Tochtergesellschaft "UTair-Ingeneering" auf den Outsourcing-Bedingungen. In dieser Hinsicht hat die Führung der Fluggesellschaft die Entscheidung getroffen, die von der Zollbehörde der Russischen Föderation ausgestellte Bankgarantie und die Zertifizierung als Zollagenten nicht zu verlängern. Somit wurde die Lizenz der Fluggesellschaft UTair als Zollagenten mit der Verordnung Nr. 2104 vom 13.11.2010 der Zollbehörde der Russischen Föderation nach dem Ablauf deren Gültigkeitsfrist ausgesetzt.