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Schwangere

Schwangere Frauen können nur beim Vorliegen eines ärtztlichen Atteests, das keine Kontraidikationen zum Fliegen ausweist, befördert werden. Das ärtztliche Attest ist 7 Tage nach der Ausstellung als gültig bewertet.

Außerdem werden Sie beim Ticketkauf oder bei der Registrierung gebeten, eine Hauftungsausschlusserklärng zu unterschreiben.

Säuglinge

Beim Reisen mit einem Säugling im Alter bis 7 Tage ist eine Hauftungsausschlusserklärng fällig. Bitte füllen Sie zwei Formularkopien aus. Eine Kopie ist dem Vertreter der Fluggesellschaft vorgesehen, die zweite Kopie ist für Sie. Das Formular der Hauftungsausschlusserklärng finden Sie unter dem Link

Formulare

Hier können Sie Haftungsausschlussformulare herunterladen:

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