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Startseite Beförderung lebender Tiere

Die Beförderung von Tieren und Vögeln erfolgt nur nach Vereinbarung mit Fluggesellschaft und ist durch Erlaubnis des Ankunftsstaates (aller Ankunfststaaten bei Transitflügen) bedingt.

Die Beförderungsregeln für Tiere und Vögeln sind durch Gesetzgebungen der Abflug-, Transit- und Ankunftsstaaten bestimmt. Mehr Infos erhalten Sie im Konsulat des Zeil- bzw. Transferlandes.

Bitte vereinbaren Sie die Beförderung Ihres Tieres/Vogels mit der Fluggesellschaft bzw. mit dem vertretenden Agenten der Fluggesellschaft bei Buchung des Tickets.

Bei ensprechender Elaubnis können Tiere auch in der Kabine befördert werden. Zur Beförderung in der Kabine sind Tiere mit max. Gewicht von 10 Kg (einschließlich Käfig) erlaubt. Die Fluggesellschaft ist berechtigt die Beförderung in der Kabine zu verweigern, wenn sie nicht im Vorlauf vereinbart wurde.

Tiere mit Gewicht ab 10 Kg und Vögeln sind im Gepäckraum zu transportieren.

Beim Transport muss das Tier bzw. der Vogel in einem Container (Käfig oder Korb) unterbracht sein (Ausnahme sind Blindenhunde). Der Boden des Containers muss abgedichtet und mit Saugmittel verlegt werden. Beim Transport eines Vogels muss der Käfig mit einem lichdichtem Material abgedeckt werden. Der Container muss in der Summe seiner Dimensionen (Länge, Höhe, Breite) nicht größer als 115 cm beim Transport in der Kabine bzw. 203 cm beim Transport im Gepäckraum sein. Der Container muss Tragegriffe haben.

Das Gewicht des Tieres bzw des Vogels einschließlich das Gewicht vom Container ist in der Freigepäcknorm nicht enthalten und muss zur Beförderung nach dem entsprechenden Tarif der Fluggesellschaft bezahlt werden.

Die Fluggesellschaft haftet für die Gesungheit der beförderten Tiere nicht. Das Kümmern um das Tier ist vollkommen die Aufgabe des Halters.

Blindenhunde, die blinde bzw. taube Passagiere begleiten, können kostenlos in der Kabine mitgeführt werden. Blindenhunde werden an hinteren Sitzreihen angefesselt am Sitz des Halters befördert. Voraussetzung zum kostenlosen Transport eines Blindenhundes in der Kabine sind:

  • Nachweis der entsprechenden Dressur
  • Veterinärbescheinigung
  • Halsband und Maulkorb

Bitte informieren Sie und im voraus, wenn Sie Ihr Tier mitführen möchten.

Bitte beachten Sie, dass zur Beförderung von Tieren (Vögeln) nur Gesundheitszertifikate von staatlichen Veterinärkliniken ausgestellt nicht später als 5 Tage vor der Beförderung akzeptiert werden. Außerdem benötigen Sie eine Import-, Transin- und Exporterlaubnis zur Luftbeförderung.

Denken Sie daran, dass Sie frühzeitig in Flughafen ankommen, um die Veterinärkontrolle durchzugehen.

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